Zutritt zu Sportanlagen grundsätzlich nur nach 2G-Regel / Keine Wettkämpfe mehr im Jahr 2021

Gemäß der ab 24.11.2021 gültigen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Bundeslandes Brandenburg ist der Zugang zu Sportanlagen nur für Geimpfte und Genesene möglich. Davon ausgenommen sind Jugendliche unter 18 Jahren mit einem gültigen, negativen Testnachweis sowie Kinder unter 12 Jahren. Diese Regelung gilt für alle Anwesenden auf den Sportanlagen des FC Eisenhüttenstadt ab dem 24.11.2021. Wir setzen hiermit alle Vereinsmitglieder, Gästemannschaften und Besucher unserer Sportstätten von dieser Regelung in Kenntnis, die bis vorerst 15.12.2021 Gültigkeit besitzt.
Das Präsidium des Fußball-Landesverbandes Brandenburg hat in Abstimmung mit seinen Kreisen und dem Krisenstab beschlossen, mit dem Spielbetrieb in allen Altersklassen vorzeitig in die Winterpause zu gehen. Damit werden ab sofort bis zum 31.12.2021 keine Spiele mehr durchgeführt und alle bis dahin angesetzten und noch nicht absolvierten Pflichtspiele durch den Verband abgesetzt. Der Verband stuft eine ordnungsgemäße Durchführung des Spielbetriebes und der damit einhergehenden kurzfristigen Organisation zur Einhaltung der 2G-Regelung durch die Vereine als unzumutbar ein. Link: Original-Mitteilung auf der Webseite des FLB.